AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) von


Herz und Pixel

Robert Stöger

Hansastr. 138

81373 München


Stand: 22.02.2024


Allgemeines

Die AGB gelten für die Buchung bzw. Auftragserteilung via E-Mail, Fax oder Telefon.

Der Umfang der Leistungen wird durch das Angebot von Herz und Pixel, die Beauftragung des Kunden sowie das Briefing des Kunden bestimmt.

Herz und Pixel ist berechtigt zur Erfüllung des Auftrags auch Dritte zu beauftragen. Herz und Pixel haftet nicht für diese beauftragten Drittbeteiligten.


Nutzungsrechte

Die AGB beziehen sich auf Text, Ton,- Bild- und Bewegtbildproduktionen. Fertige Produktionen bleiben stets Eigentum von Herz und Pixel. Es werden dem Kunden vertragsgemäß eingeräumte Nutzungsrechte überlassen.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Auftraggeber über.

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen ergänzend die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.


Die Weitergabe des Materials und die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Auftraggeber sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Herz und Pixel zulässig. Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 Urhebergesetz weder entstellt noch sonst wie beeinträchtigt werden.


Produktionskosten und Zahlungsbedingungen

Die im Angebot von Herz und Pixel genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.


Alle Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug erfolgen.

Ist dies nicht erfolgt, befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug und Herz und Pixel ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszins geltend zu machen und in Rechnung zu stellen.


Ein Mehraufwand, insbesondere für den Erwerb von Rechten Dritter, für die Beauftragung Dritter z.B. freien Mitarbeiter, für Abgaben an die Künstlersozialkasse sowie für die Nutzung urheberrechtlich Leistungen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Auch werden anfallende Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages entstehen und nicht schon im Angebot erfasst worden sind, zusätzlich berechnet.


Tritt der Kunde ohne Verschulden von Herz und Pixel vor Projektbeginn vom Auftrag zurück, ist Herz und Pixel berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten in Rechnung zu stellen.


Bei Absage eines (Dreh)termins berechnet Herz und Pixel folgende Ausfallhonorare:

- Absage eines (Dreh)termins bis eine Woche vor der Produktion: 20% des vereinbarten Honorars

- Absage eines (Dreh)termins bis drei Tage vor der Produktion: 50% des vereinbarten Honorars

- Absage eines (Dreh)termins bis zwei Tage vor der Produktion: 75% des vereinbarten Honorars

- Absage eines (Dreh)termins weniger als 48 Stunden vor der Produktion: 100% des vereinbarten Honorars


Überstunden werden zu einem Zehntel des Tageshonorars zzgl. 25% Überstundenzuschlag berechnet. Wird eine Tagesarbeitszeit von 14 Stunden überschritten, wird der Überstundenzuschlag für alle an diesem Tag geleisteten Überstunden auf 50% angehoben. Die Verrechnung von Über- und Minderstunden z. B. bei einer mehrtägigen Produktion ist nicht möglich.


Wird nicht die volle Leistung laut Angebot z.B. der komplette Drehtag in Anspruch genommen, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.


Reisezeit mit Hin- und Rückfahrt zum Produktionsort gilt als Arbeitszeit. Abfahrtsort ist hier der Sitz von Herz und Pixel in Hansastr. 138, 81373 München.


Verschiebung/Ausfall durch höhere Gewalt

Muss ein Dreh aufgrund von höherer Gewalt (z.B.  schlechtes Wetter, kurzfristige Erkrankung von Protagonisten, etc.) verschoben werden, müssen die hieraus anfallende Mehrkosten je nach schon geleistetem Aufwand und bereits gebuchtem Produktionspersonal berechnet werden. Es wird versucht ein Ersatztermin einvernehmlich zu finden.


Ist Herz und Pixel aufgrund höherer Gewalt, Krankheit o.ä. gezwungen, von der Erfüllung des Auftrags zurückzutreten, so erhält der Auftraggeber sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag evtl. geleistete Anzahlungen zurück. Ein weiterer Anspruch seitens des Auftraggebers besteht nicht.


Drohnenflüge
Drohnenflüge zur Bewegtbilderstellung werden nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt.

Wichtige Bestimmungen sind u.a. dabei:
• kein Flug bei Regen oder Schnee
• kein Flug vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
• maximale Flughöhe 120 m
• es muss immer Sichtkontakt zur Videodrohne bestehen
• kein Überflug von unbeteiligten Personen

• kein Flug in No-Flight-Zones o.ä.

• Flüge bis Windstärke maximal 25 km/h


Haftung
Bei einer über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehenden weitergehenden Nutzung des Materials durch den Auftraggeber haftet dieser für jeglichen aus der Nutzung entstehenden Schaden und stellt Herz und Pixel von jeglicher in diesem Zusammenhang entstehenden Haftung frei.


Herz und Pixel haftet nicht dafür, dass das produzierte Bewegtbild bestimmte angestrebte Ergebnisse (z.B. mögliche Umsatzsteigerung) nicht erzielen konnten.


Der Kunde trägt die alleinige presse-, zivil-und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen.

Herz und Pixel übernimmt keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber.

Der Kunde versichert, dass sämtliche Dateien wie Fotos, Bewegtbilder, Grafiken/Logos, Schriftarten etc., die Herz und Pixel zur Produktion des Videos o.ä. Produkt  zur Verfügung gestellt wird, rechtlich entsprechend für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Der Kunde haftet hier für Schäden an Rechtsgütern Dritter, die durch die Verwendung dieser Dateien entstehen.


Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Herz und Pixel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


Referenz für eigene Werbezwecke
Der Kunde gewährt Herz und Pixel zeitlich und räumlich unbeschränkt das produzierte Video als Referenz für Werbezwecke auf der eigenen Homepage auf herzundpixel.de oder Ausschnitte daraus z.B. für ein eigenes Portfolio-Video verwenden zu dürfen.


Auch wird Herz und Pixel gewährt das Kundenlogo zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz z.B. auf herzundpixel.de angeben zu dürfen


Sollte der Kunde mit dieser zeitlich und räumlich unbeschränkte Verwendung des produzierten Videos oder Kundenlogos für eigene Referenz/Werbezwecke nicht einverstanden sein, bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Anfrage durch den Kunden.


Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München.

Anwendung findet ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung des internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

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